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Reglemente / Gruppenmeisterschaft BSVA 300m

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Die Bezirks-Gruppenmeisterschaft dient als Training für die Kantonale- resp. SSV-Gruppenmeisterschaft.

 

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die Mitglied in einem Bezirksverband angeschlossenen Verein sind. Vereine, die nicht dem BSV Affoltern angeschlossen sind, können ein Gesuch an den Vorstand BSVA stellen und dieser entscheidet über das Teilnahmegesuch. Jede Sektion kann mit beliebig vielen Gruppen am Wettkampf teilnehmen.

2. Gruppen

Eine Gruppe wird aus 5 Schützen bei den Ordonnanzwaffen zusammengestellt. Bei den Sportwaffen Feld A besteht die Gruppengrösse aus 4 Schützen.

Wenn in einer Gruppe ein oder mehrere Junioren teilnehmen, kann die Gruppe aus einem Schützen mehr bestehen, womit die Gruppe ein Streichresultat zur Verfügung hat.

Für die Berechnung des Gruppenresultates zählen die 4 beziehungsweise die 5 besten Resultate.

3. Stellungen nach RSpS

Standardgewehr liegend frei, freie Waffe nicht liegend, Sturmgewehr 57 ab Mittel oder Vorderstütze, Sturmgewehr 90 ab Zweibeinstütze, Karabiner liegend frei, aufgelegt oder ab Zweibeinstütze. Seniorveteranen (SV) können mit der freien Waffe liegend frei schiessen. Junioren (J und JJ) dürfen in allen Feldern mit dem Sturmgewehr 90 schiessen.

4. Waffen

Feld A: Alle Sportgeräte.

Feld D & E: Alle Ordonnanzgewehre gemeinsam.

5. Durchführungsmodus

Jede Sektion meldet pro Kategorie beliebig viele Gruppen zur Gruppenmeisterschaft BSVA an. Alle Gruppen schiessen die Gruppenmeisterschaft an einem Tag und alle Gruppen je Feld treten gemeinsam zum Final an. Alle für den Bezirksfinal angemeldeten Gruppen schiessen das jeweilige Programm in zwei Durchgängen. Die Resultate der zwei Durchgänge werden zusammengezählt, Gewinner wird diejenige Gruppe des jeweiligen Feldes mit dem höchsten Gesamtresultat. Bei Punktgleichheit gilt das höhere Einzelresultat, Tiefschüsse aller Gruppenschützen.

6. Besondere Bestimmungen

Während den Ausscheidungen dürfen keine Auswechslungen von Schützinnen bzw. Schützen in der Gruppe vorgenommen werden.

7. Meldewesen

Die Sektionen melden bis spätestens drei Wochen vor der Durchführung ihre Gruppenanzahl aller Felder dem BSVA. Das Anmelde - Formular ist unter www.bsva.ch abgelegt.

8. Gruppendoppel

Es wird für jede gemeldete Gruppe ein Gruppendoppel erhoben, welches bei Anpassung von der Delegiertenversammlung bestimmt wird.

9. Auszeichnungen

Den Siegergruppen der Felder wird ein Wanderpreis abgegeben.

10. Munition

Die Munition ist von jeder Gruppe selbst mitzubringen.

11. Organisation

Die Delegiertenversammlung des BSVA legt das Datum und den Schiessplatz bzw. die Schiessplätze der Gruppenmeisterschaft fest. Ablauf und weitere Einzelheiten werden zwischen dem Bezirks-Schützenmeister G300 und den durchführenden Vereinen festgelegt.

12. Schlussbestimmungen

Als Ergänzung zu diesem Reglement gelten die zurzeit gültigen Schiessvorschriften Gewehr SSV und das Hilfsmittelverzeichnis.

Schiessplan Feld A, D+E

Waffen gemäss Absatz 4

Trefferfeld gemäss Reglement GM SSV

Probeschüsse 3 obligatorisch

Schusszahl

Kat A: 20 Schüsse EF A 10

Kat D, E: 10 Schüsse EF A 10, 1 x 5 Schüsse SF ohne Zeitlimite, am Schluss gezeigt.

Reglement für die Wanderpreise

Für die Beschaffung der Wanderpreise ist der Bezirks-Schützenverein Affoltern besorgt. Gewinner sind die Sieger (BSV Affoltern angehörende) der Felder der BezirksGruppenmeisterschaft. Die Laufzeit der Wanderpreise ist auf 10 Jahre beschränkt. Endgültige Gewinner der Wanderpreise sind die Gruppen, welche den Preis während der Laufzeit von 10 Jahren am meisten gewonnen haben. Bei Gleichheit entscheidet das höchste Siegerresultat bzw. die Rangpunktzahlen der 10 Jahre.

Dieses Reglement tritt per 17. Februar 2023 in Kraft.
Genehmigt an der Delegiertenversammlung vom 17. Februar 2023.

 

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©oka